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Sonderfonds Jugend 


Aus dem Sonderfonds Jugend erhaltet ihr als Jugendgruppe einen finanziellen Zuschuss für eine Maßnahme,
die ihr zusätzlich zu eurem üblichen Angebot für Kinder und Jugendliche durchführt.

Gute Aussichten auf eine Förderung habt ihr, wenn eure geplante Aktion eines dieser drei Kriterien erfüllt:

  1. Sie folgt einer neuen, innovativen Idee.
  2. Sie zeichnet sich durch soziales Engagement aus.
  3. Sie ist aufgrund einer Notsituation notwendig geworden, um eure Angebote für Kinder und Jugendliche weiterhin
    durchführen zu können.

...::: Gefördert werden max. 350 € pro Aktion. :::...

Wie geht's?

Spätestens 4 Wochen vor eurer geplanten Aktion schickt ihr uns per Mail einen Zuschussantrag.
Der Antrag ist einfach gestellt:

  • > Inhalt eurer Aktion: Was möchtet ihr machen? Für wen? Wie wollt ihr das tun?
  • > Schwerpunkt eurer Aktion (1-3, siehe oben)
  • > Datum und Zeitraum
  • > Auflistung eurer geplanten Ausgaben
  • > Kontaktdaten von zwei Ansprechpersonen (Anschrift, Mail, Tel)


Den Antrag schickt ihr an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Nach eurer Aktion schickt ihr uns eine Liste mit euren Ausgaben und die dazugehörigen Belege.
Danach überweisen wir euch euren Zuschuss.


Bitte beachtet: Eine Doppelförderung eurer Maßnahme durch den Kreisjugendring (z.B. mit Maßnahme B - Zeltlager) ist nicht möglich.


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Finanziert wird der Sonderfonds Jugend durch den Erlös der Pfandbechersammelaktion des Kreisjugendrings beim Bundesligaspiel
SC Freiburg gegen RB Leipzig im Dezember 2018. Sobald der Erlös dieser Sammlung aufgebraucht ist, endet die Zuschussmöglichkeit
über den Sonderfonds Jugend.