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Sonderzuschuss: angefallene Stornogebühren für abgesagte Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie


Vergaberichtlinien

  • Dieser Zuschuss ist eine Ausnahmeförderung zur Übernahme von Ausfallgebühren mit Bezug auf die Corona-Pandemie. Sie wird nur Mitgliedsverbänden des Kreisjugendrings oder Untergliederungen dieser, mit einem Sitz im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gewährt.
  • Diese Regelung gilt nur für zuschussfähige Maßnahmen, die im Kalenderjahr 2021 stattgefunden hätten.
  • Falls es die Möglichkeit gibt, Stornokosten auch von anderen Institutionen erstattet zu bekommen, z.B. über den Landesjugendplan BaWü, ist dies vorrangig zu beantragen.
  • Eine Mehrfachförderung durch mehrere Stellen, über die tatsächlich entstandenen Ausfallkosten hinaus, ist nicht zulässig. Werden Stornokosten durch Gutscheine oder ähnliches durch Veranstalter ausgeglichen, sind diese nicht mehr förderfähig.

Verfahren

    • Die im Haushalt veranschlagte Gesamtsumme für Maßnahmen liegt bei 53.000 Euro pro Jahr.
    • Stattgefundene Maßnahmen werden vorrangig gefördert, gemäß den Richtlinien des KJRs.
    • Sollte die o.a. Summe nicht ausreichen, um alle stattgefundenen und stornierten Maßnahmen zu bezuschussen, wird die Übernahme von Ausfallgebühren prozentual reduziert, die maximale Förderhöhe von Ausfallgebühren kann dann geringer ausfallen.
    • Belege der entstandenen Ausfallgebühren sind mit dem Antragformular einzureichen.
    • Ausfallgebühren werden wie die regulären Zuschüsse Ende 2021 ausbezahlt.
    • Härtefallregelung: Sollte trotz dieser Lösung das Bestehen eures Trägers gefährdet sein und die Auszahlung nicht warten können, meldet euch bei uns. Auch hierfür finden wir eine Lösung.


Einreichfristen der Anträge auf Übernahme von Ausfallgebühren

    • Für Maßnahmen zw 01.01. und 31.03.2021: 11.03.2021
    • Für Maßnahmen zw 01.04. und 31.12.2021: VIER Wochen VOR der geplanten Maßnahme

 

Höhe der Bezuschussung bei Ausfallgebühren

    • Bis zu einer Höhe von 800 € werden die Stornokosten zu 100% bezuschusst.
    • Bei Stornokosten, welche insgesamt die 800 € überschreiten, wird zusätzlich der restliche Teil der Stornokosten (Gesamtstornokosten minus 800 €) zu 50% bezuschusst.
    • o Bsp. 1: Stornokosten 340 € → 100% bezuschusst → Zuschuss 340 €
      o Bsp. 2: Stornokosten 2.000 € → 800 € zu 100% bezuschusst + 1.200 € zu 50 % bezuschusst →Zuschuss 800 € + 600 € = 1400 €
      o Der maximale Zuschuss zu Stornokosten liegt bei 4.000€.

 

DOWNLOAD des Storno-Antrages


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